Verantwortung?
Eine Frage stelle ich mir nach dem Waldundwiesenerlebnis vom Freitag. Inwieweit "muß" man sich in anderer Leute Angelegenheit einmischen und inwieweit darf man es nicht?
Konkret: Wenn ein minderjähriges Mädchen, mit Drogen bis oben hin voll, auf der Wiese liegt und zittert, sollte man es nicht einfach packen und ins Krankenhaus bringen oder ist das schon ein zu harter Eingriff in ihre Privatsphäre?
Ich bin froh, daß es - im Nachhinein - gutgegangen ist. Aber ich möchte nicht noch einmal das Risiko eingehen, bzw. nebendranstehen und mehr oder weniger "nur zugucken" müssen.
Mir ist auch bewußt, daß ich meine eigenen Grenzen erreicht bzw. überschritten habe, bzw. mir fiel es im Nachhinein auf. Ich kenne da außerdem die Rechtslage nicht, zB, inwieweit man da schon wegen unterlassener Hilfeleistung drankgekriegt werden kann.
StGB §323c (Unterlassene Hilfeleistung): "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Greift das hier schon?
9 Comments:
Also ich hätte das Mädel sofort am Arm gepackt und ab ins KKH .. egal ob es ihr passt oder nicht... Sie ist minderjährig, da kann man in meinen Augen nicht zuguggn.. wenn sie volljährig wäre okay wärs was anderes aber ich denke nicht mal da hätt ich mich ruhig verhalten... sowas muss einfach nicht sein!! Die meisten Kids wissen nicht mal was genau sie da doch jetzt tun und was das für eine Konsiquenz mit sich bringen kann bzw hat...
hdl *sofx*
is schwierig, find ich! aba wenns ihr wirklich richtig dreckig geht dann wirklich KKH! wenn sies anders net versteht... is en seltsamer fall, wüsste ehrlichgesagt au net was ich machen sollte!!! *seufz* Vll muss man wirklich das vertrauen enttäuschen, irgendwann wird sie verstehen, das es das richtige war! hoffentlich!
in der schweiz wäre das ganz klar unter diesen artikel gefallen. ärzte können übrigens auch dann etwas machen, wenn die drogen schon im blut sind!!!
ich meine wir haben sogar wegen einem total besoffen der nur noch so rumlag und sich die seele aus dem leib kotzte den krankenwagen geholt. sobald dieser da ist ist man fein raus, auch wenn sich das "opfer" entscheidet nicht mit ins krankenhaus zu gehen!
Also ich würd das Mädchen auch ins KKH bringen. Sofort. Weil, wenn was passiert ist mein Kopf dran... (das ist das kleinste Argument, aber es reicht schon). DIe Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Wie das juristisch genau aussieht, weiß ich nicht. Aber: Ich würde sagen: der gesunde Menschenverstand siegt! Ich glaube ein Jahr Knast ist nix gegen ein Leben!
hm... mir fällt grad was ein... schoss mir grad durch den Kopf. Die Geschichte vom barmherzigen Samariter. Sie passt zwar nicht so 100%, aber ich glaube du weißt, was ich mein. (Lk, 10, 25 - 37). Ich denke besonders an Vers 35.
In einer solchen Situation soetwas zu entscheiden, braucht meiner Meinung nach Führung und auch manchmal n gewissen Arschtritt von oben. Ich weiß, dass ich dazu vll nicht in der Lage wäre, soetwas komplett alleine zu entscheiden. Aber vll ist es sau gut, wenn man soetwas vorher mal überlegt, wie man handeln würde, um dann in einer Situation besser handlungsfähig zu sein.
wer in einem solchen falle nichts macht und auch KKH nicht in Bezug zieht macht sich strafbar durch unterlassene hilfeleistung wenn nicht sogar unterstützung von illegalem drogenkonsum in der öffentlichkeit .. auch noch von minderjährigen. wäre es nicht gut ausgegangen wäre dies strafrechtlich verfolgt worden. ohne zweifel...
jeder der drum herum war und NIX gemacht hat sollte gewaltig eins aufn arsch bekommen. damit ist nicht zu scherzen. selbst wenn keiner wusste was mit dem mädel los war... es hätte alles mögliche sein können.. epeleptischer anfall, zuckerbedingter anfall.. aaaaallles mögliche..
und wer da zu dumm is was zu machen weil er nicht weiter als bis 2 zählen kann.. tut mir leid ! Allen beteiligten gehörig auf die mütze..
soviel von mir
ok eins muss ich an meiner aussage korrigieren... selbst wenn man ihr nicht wirklich im KKH helfen konnte.. sry einfach nix machen trotz privatsphäre behalten wollen usw... so gehts einfach net...
ÄH ÄH
hm... ja... ganz so einfach ist das ja nun auch nicht. Ich denk mir, das die Situation nicht so einfach war *mal zur verteidigung sag - auch wenn sich Uli selbst verteidigen kann (abgesehn, davon das er's nich nötig hat...*
Ich mein jetzt mal generell...
In einer solchen Situation stellt sich immer die Frage: wie handeln und hm... man steht IMMER mit einem bis eineinhalb Beinen hinter den schwedischen mit Sonnenblick auf die Wand.
Ich denk einfach: Eine Handlung erfordert viel Courrage und auch Mut, nen klaren Kopf und einfach Handlungsfähigkeit... und in einer solchen Situation spielen diverse Eindrücke, Gefühle, Ängste, Mitmenschen etc. p.p. einfach mal ne Rolle und machen das ganze etwas schwierig.
Keine einfache Situation wenn da jemand liegt dem es offensichtlich sehr dreckig geht.
§323c sagt aus, dass du Hilfe leisten muss, aber nur im Rahmen deiner Möglichkeiten und soweit du dir es zutraust.
Das mindeste und absolut richtige wäre bei soetwas den Rettungsdienst über die 112 zu rufen und bis zum eintreffen erste Hilfe zu leisten.
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